Vorsorge treffen: Ist das ein Thema, das nur Senioren betrifft? Wie relevant ist eine Sorgerechtsverfügung für Eltern minderjähriger Kinder? Warum jeder ab 18 Vorsorge treffen sollte.

Wer sollte Vorsorge treffen und warum?

Viele meinen, das Thema Vorsorge sei nur für Senioren relevant. Das ist ein Irrtum:

  • Junge Menschen können wegen eines Unfalls oder einer Operation darauf angewiesen sein, dass eine andere Person wichtige Entscheidungen für sie trifft. Nur bei Minderjährigen übernehmen deren Eltern automatisch die rechtsverbindliche Vertretung. Daher sollte jeder ab 18 eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht abfassen.

  • Zu den Vorsorgethemen gehört auch der sogenannte Digitale Nachlass. Das betrifft jeden, der im Internet aktiv ist, daher ist es auch für junge Menschen wichtig, sich um die Regelung ihres digitalen Nachlasses zu kümmern.

  • Sind infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls die Eltern minderjähriger Kinder nicht in der Lage, für sie zu sorgen, so geht das Sorgerecht nicht automatisch an andere Familienmitglieder über. Für diese Situation und auch für den Fall, dass die Eltern tödlich verunglücken, ist eine Sorgerechtsverfügung enorm wichtig.

  • Ältere Menschen sollten so zeitig wie möglich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht abfassen, denn dies ist nur solange rechtsgültig, wie sie einwilligungsfähig sind.

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Einige Vordrucke gibt es im Internet zum Herunterladen. Welche Vorteile hat dieser Vorsorgeordner, wie umfassend ist der Inhalt und wie bleibt er aktuell?

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Während der Coronapandemie wurde das Vorsorge-Onlineseminar eingeführt. Aufgrund der positiven Resonanz und der anhaltenden Nachfrage wird es alle paar Monate angeboten. Wie läuft es ab und welche Vorteile bietet es? Was wird an Technik benötigt? Wann finden die nächsten Onlineseminare statt?

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Fragen und Antworten

Wer finanziert diese Arbeit und warum?

Der Bereich Vorsorge & Treuhanddienste ist eine Abteilung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, K.d.ö.R. Sie finanziert den Einsatz der zwei Beauftragten, um überkonfessionell zu informieren, zu beraten und zu begleiten in Fragen der Vorsorge. Schwerpunkte sind dabei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament. Diese Arbeit gehört zum Gesamtauftrag der Freikirche, Menschen in allen Lebenssituationen zu dienen – unabhängig von einer Kirchenzugehörigkeit. Mehr über die Freikirche erfahren

Kann ich mehrere Personen (z. B. alle meine erwachsenen Kinder) als Vorsorgebevollmächtigte benennen?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, nur einen Hauptbevollmächtigten und einen nachrangigen Ersatzbevollmächtigten zu benennen. Bei mehr Personen oder bei gleichberechtigten Bevollmächtigten könnte es sowohl zu zeitlichen Schwierigkeiten als auch zu unterschied­lichen Meinungen kommen, sodass sie sich in ihrer Entscheidung gegenseitig blockieren. Alternativen werden in den Seminaren genannt.

Bedarf die selbst aufgesetzte Vorsorgevollmacht einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung?

Nicht unbedingt: Grundsätzlich genügt es, wenn unter der Vollmacht (ob handschriftlich, im Computer verfasst oder als ausgefüllter Vordruck) die eigenhändige Unterschrift, Ort und Datum stehen. Eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift (durch einen Notar oder eine andere Behörde) bzw. eine notarielle Beurkundung ist in folgenden Fällen nötig: im Zusammenhang mit Grundstücken- und Immobiliengeschäften; zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen; bei Betreibern eines Handelsgewerbes; wenn Sie ein umfangreiches Vermögen besitzen.

Wie viel kostet eine öffentliche Beglaubigung bzw. eine notarielle Beurkundung?

Für die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar fallen wertabhängige Gebühren zwischen 20 und 70 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) an. Bei der Betreuungsbehörde sind es 10 Euro. Für eine notarielle Beurkundung (sie befasst sich auch mit dem Inhalt und schließt die Beratung mit ein) beträgt die Mindestgebühr 60 Euro, die Höchstgebühr 1.735 Euro (abhängig von Umfang und Vermögen).

© 2023 Elí Diez-Prida