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Notvertretungsrecht für Ehegatten
Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Diese neue Notvertretung kommt nur zum Tragen, wenn ein Arzt oder eine Ärztin schriftlich bestätigt, dass der Patient oder die Patientin krank oder bewusstlos und deshalb nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. Der Arzt lässt sich auch von dem vertretenden Ehegatten schriftlich versichern, dass dieser mit dem Patienten verheiratet ist und nicht getrennt lebt, kein Betreuer bestellt ist und keine Vorsorgevollmacht vom Patienten besteht. Dieses Schriftstück mit Unterschrift des Arztes und des vertretenden Ehegatten dient als Nachweis bei allen Vertretungshandlungen.
Ab sofort können Ehegatten somit im Notfall all die Dinge rund um Pflege und Gesundheit für den kranken Partner regeln – auch ohne Vorsorgevollmacht. Sie dürfen mit diesem Vertretungs-Dokument in Untersuchungen und Operationen einwilligen oder sie ablehnen. Einsicht in die Krankenakten ist möglich, da Ärzte ihnen gegenüber von der Schweigepflicht entbunden sind. Außerdem können sie für den Ehepartner einen Pflegegrad, Kurzzeitpflege, eine Reha-Maßnahme beantragen oder einen Heimvertrag zur Aufnahme in ein Pflegeheim abschließen.
Die Ehegattennotvertretung endet automatisch, sobald der Erkrankte wieder gesund ist und selbst entscheiden kann. Auch erlischt das Vertretungsrecht automatisch nach sechs Monaten, selbst wenn der Patient darüber hinaus nicht handlungsfähig ist. Es kann nicht verlängert werden. Nach einem halben Jahr lässt sich die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht nicht vermeiden.
Spätestens an dieser Stelle zeigt sich, dass diese Ehegattennotvertretung Schwächen hat. Sie ist nicht nur zeitlich begrenzt, sondern bezieht sich auch nur auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Andere Lebensbereiche wie Wohnungsangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden oder die gesamte Vermögenssorge bleiben unberührt.
Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine Erleichterung sein und auch die Betreuungsämter entlasten. Für alle, die aber sicherstellen möchten, dass sie auch langfristig im Notfall für alle Lebensbereiche gewappnet sind, empfiehlt sich nach wie vor, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen – und zwar rechtzeitig.
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